Aktualisiert im September 2026.
Für neue Anträge ist der Kauf einer Immobilie in Portugal nach den aktuellen Regeln der Aufenthaltserlaubnis für Investitionstätigkeit, bekannt als Golden Visa, keine zulässige Investitionsform mehr. Die Änderung wurde durch das Gesetz 56/2023 eingeführt.
Andere zulässige Investitionswege können bestehen, sind jedoch vom Immobilienkauf getrennt und haben eigene Bedingungen.
Lesen Sie die offiziellen AIMA-Informationen zum ARI und das Gesetz 56/2023.
ACPS ist ein Immobilienmakler und bietet keine Einwanderungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie sich von einem qualifizierten portugiesischen Einwanderungsanwalt und gegebenenfalls einem Steuerberater beraten.
Bei der Immobiliensuche hilft Calvin Gibson unter +351 912 388 211 oder [email protected].